Tourismusabgabe? Hier erfahren Sie mehr!

Was muss ich wissen?

2014 wurde in Deutschland die Tourismusabgabe (CityTax) eingeführt. Das heißt, jeder der in Deutschland Urlaub macht, muss nun einen bestimmten Betrag, abhängig von Stadt oder Gemeinde und der Länge des Aufenthaltes, zahlen. Momentan sind von der Tourismusabgabe nur größere Städte in Deutschland betroffen, wie Berlin oder Frankfurt. Der Betrag geht zu 100% an die Steuerkasse der jeweiligen Stadt.

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Was bedeutet das nun für mich?

Wenn Sie in Ihrer Freizeit eine deutsche Stadt besuchen, müssen Sie eine Gebühr zahlen, die von der jeweiligen Stadt festgelegt ist. Wenn Sie allerdings geschäftlich reisen, können Sie von der Zahlung befreit werden. Hierfür müssen Sie ggfls. ein Formular vollständig ausfüllen und bei der Ankunft an der Rezeption einreichen. Aufgepasst! Formular und Höhe der Tourismusabgabe kann je nach Aufenthaltsort variieren.

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Wie beweise ich meinen geschäftlichen Aufenthalt?

Sie können von der Abgabe einer Tourismussteuer befreit werden, wenn Sie beweisen, dass Sie geschäftlich unterwegs sind. Die Anforderungen hierfür variieren je nach Region und Stadt – informieren Sie sich mithilfe unserer Tabelle vorab, was benötigt wird und laden Sie sich gegebenenfalls das passende Formular herunter.

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Nicht gefunden, was Sie suchen?

Wenn Sie eine Frage haben, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten, wenden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail direkt an uns. Wie Sie uns erreichen, steht auf unserer Kontaktseite.

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